Krankenkassen
Versicherten mit Zusatzversicherung für Komplementärmedizin können die Behandlungskosten gemäss einzelnen Bedingungen der Krankenkassen zurückbezahlt werden.
Die Bedingungen sind von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich. Jeder Versicherer kann diese jederzeit abändern. Ich empfehle Ihnen daher grundsätzlich, vor Behandlungsbeginn immer eine Kostengutsprache des Versicherers einzuholen.
Was kann nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden?
- Wellness-Behandlungen können nicht über die Kassen abgerechnet werden.
Dies sind aus Sicht der Kassen z.B. Hot Stone-, Lomi Lomi-, Kräuterstempel- und Aroma Massage.
- Prävention
Kann normalerweise nicht abgerechnet werden. Wird jedoch von gewissen einzelnen Kassen übernommen.
Unter Prävention versteht man Behandlungen, die durchgeführt werden, wenn keine Beschwerden vorliegen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und erwähnen Sie, bei Ihrer Anfrage, dass es um Prävention geht und nicht um Therapie.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich keine Belege mit falschen Angaben erstelle.